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Allgemeine Erläuterungen
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen,
Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere
gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise,
ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind";
so der § 4 Behindertengleichstellungsgesetz, BGG.
An diesem Gesetz orientiert sich auch der Stadtführer barrierefreies Minden. Neben Hilfs-,
Beratungs- und Freizeitangeboten enthält er Auskünfte über die Zugänglichkeit von Gebäuden
und Einrichtungen. Aber auch Gästen unserer Stadt, soll ein Überblick gegeben werden, welche
touristischen Ziele barrierefrei erreichbar oder zu besichtigen sind.
Der "Stadtführer für Alle" richtet sich, wie der Name schon sagt, nicht nur an behinderte
Menschen. Sämtliche Informationen sind auch für Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen oder
Personen mit anderen Handicaps gleichermaßen interessant.
Die einzelnen Rubriken reichen von "Behörden und Verwaltung" über "Bildung und Erziehung"
bis hin zu "Wohnen und Pflege". Diese enthalten wiederum Unterkategorien, in denen gezielt
nach einer gewünschten Adresse gesucht werden kann. So lässt sich beispielsweise eine Apotheke
schnell finden. Dazu einfach links anklicken: Gesundheit / Apotheken. Dann erscheinen im großen
Feld alle gelisteten Apotheken – Gewünschte anklicken – fertig. Oder aber per Schnellanwahl (‚Shortcuts‘).
Dazu links oben auf ‚Accesskeys‘ klicken und die entsprechende Tastenkombination anwenden.
Um auf einen Blick zu erkennen, welche Zugänglichkeiten oder Hilfen in den einzelnen Einrichtungen
gegeben sind, haben wir geläufige Piktogramme verwendet (siehe links in der Hauptnavigation:
Erläuterungen Piktogramme ). Besondere Zusätze und Ausstattungsmerkmale sind den "weiteren Angaben" zu entnehmen.
Da einige Fragebögen nicht zurückgekommen sind und andere unvollständig waren, haben die im Stadtführer
gemachten Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Befragten erklärten sich damit einverstanden,
dass ihre Angaben veröffentlicht werden. Alle Nennungen sind aus den Fragebögen so übernommen worden, wie
die Befragten sie eingetragen haben. Eine Überprüfung durch die Herausgeber fand nicht statt. Für die gemachten
Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Dasselbe gilt für etwaige Änderungen, die nach der
Erhebung (Stand 08/2004) und Überarbeitung (Stand 01/2008) eingetreten sind oder sein können.
Wir bitten alle Befragten und alle Nutzer dafür um Verständnis.
Korrekturen, Ergänzungen, Neueinrichtungen oder Kritik richten Sie bitte an:
Esther König
Geschäftsstelle des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Minden
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
E-mail: e.koenig@minden.de
Tel.: 0571 - 89443
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